Alter Kluftbrunnen - Vorschriften?

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Evafragt
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Registriert: Sa 13. Dez 2025, 17:17

Alter Kluftbrunnen - Vorschriften?

#1

Beitrag von Evafragt »

Liebe Community,
ich wohne im Bergischen Land und habe in meinem alten Haus im Felsenkeller einen in Fels geschlagenen kreisrunden Brunnen, ca 80 im Durchmesser und 8m tief.

Er diente früher wohl auch als Wasserreservoir, ist aber inzwischen i.d.R. leer, nur bei Regen füllt er sich etwas, bzw. bei Starkregen mehr.
Die Vermutung eines Geologen war, dass es sich um einen Kluftbrunnen handelt, der das Haus/den Keller trocken halten soll, was er auch zuverlässig tut.
Er ist natürlich sicher abgedeckt.

Ich würde gerne von kundigen Membern wissen, ob es irgendwelche Vorschriften für den Brunnen gibt, d.h. ob Behörden, sofern sie Kenntnis davon erlangen würden, dieses wundervolle alte Bauwerk bemängeln könnten,
ich weiß aber nicht, wo ich zu suchen anfangen soll, bzw. welche Funktion der richtige Ansprechpartner für eine Beratung/Begutachtung wäre. Ein Brunnenbauer von heute baut oder bohrt ja überwiegend neue Brunnen, wen spreche ich für alte Brunnen an?
Mir wurde abgeraten direkt eine Behörde/den Denkmalschutz anzusprechen.
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Plunschmeister
Beiträge: 4374
Registriert: Do 1. Aug 2013, 18:11

Re: Alter Kluftbrunnen - Vorschriften?

#2

Beitrag von Plunschmeister »

Moin und ein herzliches Willkommen!

Bestandsbrunnen müssen nicht automatisch neu genehmigt werden, aber ihre Nutzung, Veränderung oder Wiederinbetriebnahme erfordert in vielen Fällen eine Anzeige oder Genehmigung. Besonders bei ungenutzten Brunnen ist eine fachgerechte Versiegelung dringend empfohlen, falls du das in Betracht ziehst, um Umwelt- und Sicherheitsrisiken zu vermeiden
„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" Jules Verne (1870)
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Gruß PM
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