Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
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- Registriert: Mo 31. Aug 2015, 16:56
Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Hallo zusammen,
Ich habe mich also hier gründlich schlaugelesen und möchte mir auch einen Brunnen bohren.
Als ordentlicher Bürger habe ich nun den Bürgermeister gefragt, ob ich das darf. Er sagt, ja, darfst Du, fülle einfach dieses Formular aus und bald kommt die Genehmigung.
Ich also das Formblatt ausgefüllt: nur Gartenbewässerung, ca. 6 m tief (gem Nachbar), Bohrbrunnen von Hand gebohrt geplant, DN100 als Arbeitsrohr, Pumpen via Saugschlauch...
Nach etwa 6 Wochen kam die Genehmigung vom Amt.
Die Auflagen sind allerdings für mich nicht darstellbar (kostenmäßig). Die fordern einen Ausbau nach DVGW Merkblatt W121 mit folgenden Bedingungen: 1. NUR eine Fachfirma darf den Brunnen bauen 2. Es muss mindestens ein Bohrdurchmesser von ca. 260 mm verwendet werden (für einen 1 Zoll Schlauch!!!) usw usw usw inclusive einer ausführlichen Dokumentation der Schichten, der verfügbaren Wassermengen und wie oft die Kinder der Nachbarn da wohl hineinpinkeln (nein, der letzte Punkt war nicht Ernst gemeint)
Fazit 1: Ein Selberbau ist unmöglich, die Fachfirme würde eine Menge Geld verlangen...allerdings kommt ein Bohrwagen garnicht auf unser Grundstück (außer ein 50 t Kran hebt ihn rüber)
Fazit 2: Ich darf gemäß Landesverordnung für die Gartenbewässerung Grundwasser entnehmen, allerdings darf/kann ich den Brunnen nicht selber errichten
Fazit 3: Sind alle Selberbauer quasi "außerhalb" des Gesetzes tätig ?
Auf meinen schriftlichen Einwand, daß diese Forderungen aus meiner Sicht übertrieben sind teilte mir das WWA mit, daß man bei seinen Forderungen bliebe.
?? Was kann man ggf. gegen eine solche m.E. übertriebene Vorgabe des WWA machen?
Ich habe mich also hier gründlich schlaugelesen und möchte mir auch einen Brunnen bohren.
Als ordentlicher Bürger habe ich nun den Bürgermeister gefragt, ob ich das darf. Er sagt, ja, darfst Du, fülle einfach dieses Formular aus und bald kommt die Genehmigung.
Ich also das Formblatt ausgefüllt: nur Gartenbewässerung, ca. 6 m tief (gem Nachbar), Bohrbrunnen von Hand gebohrt geplant, DN100 als Arbeitsrohr, Pumpen via Saugschlauch...
Nach etwa 6 Wochen kam die Genehmigung vom Amt.
Die Auflagen sind allerdings für mich nicht darstellbar (kostenmäßig). Die fordern einen Ausbau nach DVGW Merkblatt W121 mit folgenden Bedingungen: 1. NUR eine Fachfirma darf den Brunnen bauen 2. Es muss mindestens ein Bohrdurchmesser von ca. 260 mm verwendet werden (für einen 1 Zoll Schlauch!!!) usw usw usw inclusive einer ausführlichen Dokumentation der Schichten, der verfügbaren Wassermengen und wie oft die Kinder der Nachbarn da wohl hineinpinkeln (nein, der letzte Punkt war nicht Ernst gemeint)
Fazit 1: Ein Selberbau ist unmöglich, die Fachfirme würde eine Menge Geld verlangen...allerdings kommt ein Bohrwagen garnicht auf unser Grundstück (außer ein 50 t Kran hebt ihn rüber)
Fazit 2: Ich darf gemäß Landesverordnung für die Gartenbewässerung Grundwasser entnehmen, allerdings darf/kann ich den Brunnen nicht selber errichten
Fazit 3: Sind alle Selberbauer quasi "außerhalb" des Gesetzes tätig ?
Auf meinen schriftlichen Einwand, daß diese Forderungen aus meiner Sicht übertrieben sind teilte mir das WWA mit, daß man bei seinen Forderungen bliebe.
?? Was kann man ggf. gegen eine solche m.E. übertriebene Vorgabe des WWA machen?
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Re: Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Hallo Clostermann,
willkommen im Brunnenbauforum.
Leider können wir hier keine Rechtsauskunft geben.
Habe ich so noch nicht gehört.
willkommen im Brunnenbauforum.
Leider können wir hier keine Rechtsauskunft geben.
Wurde dir das Merkblatt denn auch ausgehändigt?Die fordern einen Ausbau nach DVGW Merkblatt W121 mit folgenden Bedingungen:
Habe ich so noch nicht gehört.
„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" Jules Verne (1870)
* 2712193509122015*
Gruß PM
* 2712193509122015*
Gruß PM
Re: Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Hallo Clostermann,
willkommen hier bei uns.
So ein Merkblatt habe ich noch keins vorher gesehen, auch nichts davon gehört.
Es ist halt so, Ländersache und nicht Bundeseinheitlich, ab und an auch durch die Gemeinden, bzw. durch den Kreis geregelt.
Bescheiden für denjenigen der den rechten Weg gehen möchte, Knüppel zwischen die Beine von Amtsschimmel.
Auch wieder zu verstehen.
Wenn man so alles zusammen trägt was einige in Foren so los lassen wie und aus was sie ihren Brunnen bauen kann man den Behörden nicht direkt einen Vorwurf machen.
Unser Grundwasser ist ein großer Schatz den es gilt zu sichern und zu erhalten.
Man sollte jedoch einer privaten Person schon erlauben den Brunnen selbst zu erstellen, mit gewissen Auflagen, Material, Brunnenverschluss, Brunnenkopf und noch so ein paar Sachen.
Was ich hier geschrieben habe ist meine persönliche Meinung.
Vielleicht kennst du ja einen Rechtsanwalt der dir behilflich sein kann um dein Problem zu lösen.
willkommen hier bei uns.
So ein Merkblatt habe ich noch keins vorher gesehen, auch nichts davon gehört.
Es ist halt so, Ländersache und nicht Bundeseinheitlich, ab und an auch durch die Gemeinden, bzw. durch den Kreis geregelt.
Bescheiden für denjenigen der den rechten Weg gehen möchte, Knüppel zwischen die Beine von Amtsschimmel.
Auch wieder zu verstehen.
Wenn man so alles zusammen trägt was einige in Foren so los lassen wie und aus was sie ihren Brunnen bauen kann man den Behörden nicht direkt einen Vorwurf machen.
Unser Grundwasser ist ein großer Schatz den es gilt zu sichern und zu erhalten.
Man sollte jedoch einer privaten Person schon erlauben den Brunnen selbst zu erstellen, mit gewissen Auflagen, Material, Brunnenverschluss, Brunnenkopf und noch so ein paar Sachen.
Was ich hier geschrieben habe ist meine persönliche Meinung.
Vielleicht kennst du ja einen Rechtsanwalt der dir behilflich sein kann um dein Problem zu lösen.
Re: Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Hallo Clostermann,
unschön das Ganze...
Ich hatte ebenfalls als korrekter Bürger bei der zuständigen unteren Wasserschutzbehörde angefragt:
Aussage: 'bis 10 m³ tägliche Entnahmeleistung genehmigungsfrei, lediglich anzeigepflichtig'. Und jetzt kommts - O-Ton: 'da wären Sie einer der ersten, die einen Brunnen anzeigen. Wir haben gar nicht die personellen Kapazitäten, dass zu überprüfen (gehen aber davon aus, viele unangezeigte Brunnen im Zuständigkeitsbereich zu haben)'.
Da der Nachbar - vermeintlich - weiß, in welcher Tiefe sich Grundwasser befindet, nehme ich mal an, dass er auch einen (nicht angezeigten ?) Brunnen hat ? Frag doch mal beim Amt nach, wie es mit einem Rammbrunnen aussieht ?
Hoffe, Du erhältst positive Auskunft. Ansonsten bliebe ja nur ein 'Schwarzbau'...
Gruß
Florian
unschön das Ganze...
Ich hatte ebenfalls als korrekter Bürger bei der zuständigen unteren Wasserschutzbehörde angefragt:
Aussage: 'bis 10 m³ tägliche Entnahmeleistung genehmigungsfrei, lediglich anzeigepflichtig'. Und jetzt kommts - O-Ton: 'da wären Sie einer der ersten, die einen Brunnen anzeigen. Wir haben gar nicht die personellen Kapazitäten, dass zu überprüfen (gehen aber davon aus, viele unangezeigte Brunnen im Zuständigkeitsbereich zu haben)'.
Da der Nachbar - vermeintlich - weiß, in welcher Tiefe sich Grundwasser befindet, nehme ich mal an, dass er auch einen (nicht angezeigten ?) Brunnen hat ? Frag doch mal beim Amt nach, wie es mit einem Rammbrunnen aussieht ?
Hoffe, Du erhältst positive Auskunft. Ansonsten bliebe ja nur ein 'Schwarzbau'...
Gruß
Florian
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- Registriert: Fr 28. Mär 2014, 17:30
Re: Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Hallo zusammen,
hier greift wohl eher die technische Regel DVGW Merkblatt 123.
http://www.dvgw.de/no_cache/angebote-le ... ter%5D=285
Das Merkblatt beinhaltet nach meiner Kenntnis den Bau-und Ausbau von Grundwassermeßstellen, du möchtest doch sicherlich einen Vertikalfilterbrunnen erstellenDie fordern einen Ausbau nach DVGW Merkblatt W121 mit folgenden Bedingungen:
hier greift wohl eher die technische Regel DVGW Merkblatt 123.
http://www.dvgw.de/no_cache/angebote-le ... ter%5D=285
Grüße vom Wassermann
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Topic author - Beiträge: 0
- Registriert: Mo 31. Aug 2015, 16:56
Re: Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Hallo zusammen,
- nein, eine "Rechtsberatung" ist nicht notwendig, da mir der Rechtsweg zu aufwendig ist/wäre
- ich dachte, daß bei der geballten Expertise hier im Forum jemand dieses Thema schon einmal hatte und weiterhelfen könnte
- ja, ich habe dieses Merkblatt auch gegoogelt. Es gilt für Grundwassermeßstellen. Aber was soll man da machen wenn das Amt diesen Ausbau auch bei einem 1 Zoll Saugschlauch vorschreibt. Der gesunde Menschenverstand sagt einem zwar, daß das völlig überdimensioniert ist, aber was will man da machen
- ohne Genehmigung sehe ich nicht als sinnvollen Weg an
- nein, eine "Rechtsberatung" ist nicht notwendig, da mir der Rechtsweg zu aufwendig ist/wäre
- ich dachte, daß bei der geballten Expertise hier im Forum jemand dieses Thema schon einmal hatte und weiterhelfen könnte
- ja, ich habe dieses Merkblatt auch gegoogelt. Es gilt für Grundwassermeßstellen. Aber was soll man da machen wenn das Amt diesen Ausbau auch bei einem 1 Zoll Saugschlauch vorschreibt. Der gesunde Menschenverstand sagt einem zwar, daß das völlig überdimensioniert ist, aber was will man da machen
- ohne Genehmigung sehe ich nicht als sinnvollen Weg an
Re: Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Vielleicht mal beim Amt nachfragen ob die alles richtig verstanden haben.
Das es keine GW Meßstelle sein soll.
Würde mir wünschen wenn du uns hier auf dem laufenden halten würdest.
Das es keine GW Meßstelle sein soll.
Würde mir wünschen wenn du uns hier auf dem laufenden halten würdest.
Re: Genehmigung / (übertriebene) Auflagen vom WWA
Hallo Clostermann,
habe mal einen - zugegeben etwas längeren - Text im Web gefunden, der Dir vielleicht weiterhelfen könnte:
http://www.ra-kotz.de/gartenbrunnen_gen ... flicht.htm
Insbesondere der Punkt, dass im betreffenden Bundesland (RLP) Brunnen für die Gartenbewässerung genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig sind, könnte von Bedeutung sein, falls selbiges bei Dir zutrifft.
Falls Du juristischen Beistand hast, könnte man hieraus vielleicht etwas positives ableiten. Ich bin kein Jurist .
Gruß
Florian
habe mal einen - zugegeben etwas längeren - Text im Web gefunden, der Dir vielleicht weiterhelfen könnte:
http://www.ra-kotz.de/gartenbrunnen_gen ... flicht.htm
Insbesondere der Punkt, dass im betreffenden Bundesland (RLP) Brunnen für die Gartenbewässerung genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig sind, könnte von Bedeutung sein, falls selbiges bei Dir zutrifft.
Falls Du juristischen Beistand hast, könnte man hieraus vielleicht etwas positives ableiten. Ich bin kein Jurist .
Gruß
Florian