Hallo, ich bin neu im Forum und interessiere mich stark für den Bau eines Brunnens.
Ich wohne am Rande von Köln und habe einen Garten, der für die Bewässerung einiges an Wasser verbraucht. Ich habe daher, bevor ich mir weiter Gedanken mache, eine Anfrage bei dem Amt in Köln gestartet, für den Bau eines Brunnens. Telefonisch und per Mail wurde mir gesagt, dass nur Fachbetriebe einen Brunnen installieren dürfen, die die DVGW Bescheinigung W 120 besitzen. Außerdem soll ich ein Schichten- und Ausbauverzeichnis der Bohrung dem Amt zukommen lassen. Ein Betrieb den Brunnen bauen zu lassen, kommt bei mir aufgrund der sehr hohen Kosten nicht infrage, da es sich erst nach etwa 10 Jahren rechnen wird. Der Grundwasserspiegel liegt 13 m tief. Hat jemand von euch Tipps oder ähnliche Erfahrungen mit den Ämtern gemacht? Ich hatte keine Ahnung, was für ein bürokratischer Aufwand das alles ist.
Schöne Grüße aus Köln
Bohrbrunnen in Köln - nur durch Fachbetrieb möglich?
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- Registriert: Do 1. Aug 2013, 18:11
Re: Bohrbrunnen in Köln - nur durch Fachbetrieb möglich?
Willkommen im Forum.
Wir machen hier keine Rechtsberatung, aber wenn du dich nun nicht gerade in einem Wasserschutzgebiet befindest: Brunnen für die Gartenbewässerung sind auch in Köln nur anzeigepflichtig.
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/prod ... index.html
Zum Schutz des Grundwassers ist folgendes zu beachten:
Alle Anlagen zur Gewässerbenutzung (Brunnen) sind unter Beachtung des anerkannten Standes der Technik zu planen, auszuführen und zu betreiben.
Bei der Errichtung sowie bei der späteren Nutzung des Brunnens ist darauf zu achten, dass kein Oberflächenwasser in den Brunnen eindringt.
An der Bohrstelle dürfen keine wassergefährdenden Flüssigkeiten, wie beispielsweise Schmier- und Treibstoffe gelagert werden. Der Einsatz von chemischen Bohrhilfsmitteln ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft zulässig.
Das Bohrloch muss gegen unbefugtes Einwirken geschützt werden.
Die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft empfiehlt die Brunnenanlage gemäß dem anerkannten Stand der Technik (siehe DIN 4926) zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Sollte es trotz aller Vorsorge zu einer Verunreinigung des Untergrundes oder des Grundwassers kommen, rufen Sie bitte umgehend die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Telefon: 0221 / 221- 34935 an. Außerhalb der Dienstzeiten benachrichtigen Sie bitte sofort die Berufsfeuerwehr, Telefon 0221 / 9748-0 oder Telefon 112.
Weitere Hinweise
Wir machen hier keine Rechtsberatung, aber wenn du dich nun nicht gerade in einem Wasserschutzgebiet befindest: Brunnen für die Gartenbewässerung sind auch in Köln nur anzeigepflichtig.
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/prod ... index.html
Zum Schutz des Grundwassers ist folgendes zu beachten:
Alle Anlagen zur Gewässerbenutzung (Brunnen) sind unter Beachtung des anerkannten Standes der Technik zu planen, auszuführen und zu betreiben.
Bei der Errichtung sowie bei der späteren Nutzung des Brunnens ist darauf zu achten, dass kein Oberflächenwasser in den Brunnen eindringt.
An der Bohrstelle dürfen keine wassergefährdenden Flüssigkeiten, wie beispielsweise Schmier- und Treibstoffe gelagert werden. Der Einsatz von chemischen Bohrhilfsmitteln ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft zulässig.
Das Bohrloch muss gegen unbefugtes Einwirken geschützt werden.
Die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft empfiehlt die Brunnenanlage gemäß dem anerkannten Stand der Technik (siehe DIN 4926) zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Sollte es trotz aller Vorsorge zu einer Verunreinigung des Untergrundes oder des Grundwassers kommen, rufen Sie bitte umgehend die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Telefon: 0221 / 221- 34935 an. Außerhalb der Dienstzeiten benachrichtigen Sie bitte sofort die Berufsfeuerwehr, Telefon 0221 / 9748-0 oder Telefon 112.
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„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" Jules Verne (1870)
* 2712193509122015*
Gruß PM
* 2712193509122015*
Gruß PM
Re: Bohrbrunnen in Köln - nur durch Fachbetrieb möglich?
Vielen Dank für deine Antwort,Plunschmeister hat geschrieben: ↑Fr 10. Jun 2022, 09:33Willkommen im Forum.
Wir machen hier keine Rechtsberatung, aber wenn du dich nun nicht gerade in einem Wasserschutzgebiet befindest: Brunnen für die Gartenbewässerung sind auch in Köln nur anzeigepflichtig.
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/prod ... index.html
Zum Schutz des Grundwassers ist folgendes zu beachten:
Alle Anlagen zur Gewässerbenutzung (Brunnen) sind unter Beachtung des anerkannten Standes der Technik zu planen, auszuführen und zu betreiben.
Bei der Errichtung sowie bei der späteren Nutzung des Brunnens ist darauf zu achten, dass kein Oberflächenwasser in den Brunnen eindringt.
An der Bohrstelle dürfen keine wassergefährdenden Flüssigkeiten, wie beispielsweise Schmier- und Treibstoffe gelagert werden. Der Einsatz von chemischen Bohrhilfsmitteln ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft zulässig.
Das Bohrloch muss gegen unbefugtes Einwirken geschützt werden.
Die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft empfiehlt die Brunnenanlage gemäß dem anerkannten Stand der Technik (siehe DIN 4926) zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Sollte es trotz aller Vorsorge zu einer Verunreinigung des Untergrundes oder des Grundwassers kommen, rufen Sie bitte umgehend die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Telefon: 0221 / 221- 34935 an. Außerhalb der Dienstzeiten benachrichtigen Sie bitte sofort die Berufsfeuerwehr, Telefon 0221 / 9748-0 oder Telefon 112.
Weitere Hinweise
Leider befinde ich mich in der Wasserschutzzone III. Nach erneuter Rückfrage wird von mir wird also verlangt, einen Brunnenbauer mit W120 Qualifikation zu nehmen und ein Schichten- und Ausbauverzeichnis zu führen. Ich glaube, das ist für mich dann eindeutig zu viel des Guten. Die Bohranzeige verlangt auch eine Unterschrift und Stempel eines Bohrunternehmens. Naja ich denke, das Vorhaben wird dann erstmal ad acta gelegt.
Re: Bohrbrunnen in Köln - nur durch Fachbetrieb möglich?
Ich habe interessehalber grad mal in DVGW W 120 geschaut.
Arbeitsblatt W 120-1 2012-08
Teil 1 Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau.
(Teil 2 behandelt dasselbe für Erdwärmesonden)
Ich kann den Inhalt hier nicht reinkopieren, das wäre urheberrechtlich nicht zulässig. Aber vielleicht soviel: das nach DVGW W 120 zuertifizierte Unternehmen muss nachweisen, dass u.a. durch die richtige Gerätetechnik, den Einsatz von Fachpersonal und ein Qualitätsmanagementsystem all das erfüllt und dokumentiert wird, was in Wasserschutzgebieten auch wirklich sinnvoll ist. Das geht von Einhaltung wasserhygienischer Standards bis zu der richtigen Verfüllung um Grundwasserhorizonte dauerhaft zu trennen. Zudem ist eine gewisse Anzahl an Referenzen gefordert. Sowohl für das Unternehmen (jährliche Anzahl von Bohrungen) als auch für die Ausbildung des Personals. Zudem ist eine Versicherung in ausreichender Höhe vorgeschrieben.
Grundsätzlich ist es gut, dass da so genau drauf geachtet wird. (Gilt übrigens auch für das, was als Regenerierung in Brunnen reingekippt wird - da gibt es aber ein separates DVGW-Merkblatt).
LG
Thoralf
Arbeitsblatt W 120-1 2012-08
Teil 1 Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau.
(Teil 2 behandelt dasselbe für Erdwärmesonden)
Ich kann den Inhalt hier nicht reinkopieren, das wäre urheberrechtlich nicht zulässig. Aber vielleicht soviel: das nach DVGW W 120 zuertifizierte Unternehmen muss nachweisen, dass u.a. durch die richtige Gerätetechnik, den Einsatz von Fachpersonal und ein Qualitätsmanagementsystem all das erfüllt und dokumentiert wird, was in Wasserschutzgebieten auch wirklich sinnvoll ist. Das geht von Einhaltung wasserhygienischer Standards bis zu der richtigen Verfüllung um Grundwasserhorizonte dauerhaft zu trennen. Zudem ist eine gewisse Anzahl an Referenzen gefordert. Sowohl für das Unternehmen (jährliche Anzahl von Bohrungen) als auch für die Ausbildung des Personals. Zudem ist eine Versicherung in ausreichender Höhe vorgeschrieben.
Grundsätzlich ist es gut, dass da so genau drauf geachtet wird. (Gilt übrigens auch für das, was als Regenerierung in Brunnen reingekippt wird - da gibt es aber ein separates DVGW-Merkblatt).
LG
Thoralf
Der Elektroingenieur in mir meint: "Wasser braucht Strom"
Meine Projekte gibt es auch in meinem Blog:
https://blende-acht.blogspot.com/search/label/Brunnen
https://blende-acht.blogspot.com/search/label/Pumpe
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