Genehmigung Bohrbrunnen
Genehmigung Bohrbrunnen
Hallo zusammen,
habe hier im Forum schon mal mein Bohrbrunnen mit einem Video von der Bohrstrecke vorgestellt.
Leider habe ich vor dem Projekt die untere Wasserbehörde nicht rechtzeitig informiert. Das habe ich aber alles nachgeholt und habe jetzt die Genehmigung mit den entsprechenden Auflagen vorliegen.
Unter anderem wird da verlangt dass im Umkreis von mindestens 10 Meter zum Brunnenkopf keine Gehölze oder Baumbestände zulässig sind. Nach den Richtlinien des Bundesumweltamtes sollten es 4 bis 10 Meter sein. Vier Meter wären hier möglich, aber 10 Meter geht wegen meinem Nachbarn leider nicht da dort Gehölze stehen.
Gibt es eine entsprechende DIN oder Vorschriften wo man das nachlesen kann?
Gruß Wäller
habe hier im Forum schon mal mein Bohrbrunnen mit einem Video von der Bohrstrecke vorgestellt.
Leider habe ich vor dem Projekt die untere Wasserbehörde nicht rechtzeitig informiert. Das habe ich aber alles nachgeholt und habe jetzt die Genehmigung mit den entsprechenden Auflagen vorliegen.
Unter anderem wird da verlangt dass im Umkreis von mindestens 10 Meter zum Brunnenkopf keine Gehölze oder Baumbestände zulässig sind. Nach den Richtlinien des Bundesumweltamtes sollten es 4 bis 10 Meter sein. Vier Meter wären hier möglich, aber 10 Meter geht wegen meinem Nachbarn leider nicht da dort Gehölze stehen.
Gibt es eine entsprechende DIN oder Vorschriften wo man das nachlesen kann?
Gruß Wäller
-
- Beiträge: 4235
- Registriert: Do 1. Aug 2013, 18:11
Re: Genehmigung Bohrbrunnen
Moin,
ich meine im DVGW-Arbeitsblatt W127.
ich meine im DVGW-Arbeitsblatt W127.
„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" Jules Verne (1870)
* 2712193509122015*
Gruß PM
* 2712193509122015*
Gruß PM
Re: Genehmigung Bohrbrunnen
Ja, das könnte in der DVGW W127 drinstehen.
Könnte mir jemand aus der DIN zitieren oder wenn möglich auch die W127 verkaufen?
Gruß Wäller
Könnte mir jemand aus der DIN zitieren oder wenn möglich auch die W127 verkaufen?
Gruß Wäller
-
- Beiträge: 4235
- Registriert: Do 1. Aug 2013, 18:11
Re: Genehmigung Bohrbrunnen
Das Umweltbundesamt selbst, stellt die Broschüre: Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen, im Internet als Download zur Verfügung.
Auf Seite 47 wird das besagte Arbeitsblatt zitiert.
Solche "Empfehlungen" beziehen sich m.E.n aber auf Trinkwasserbrunnen.
Wenn du nun diesen Umkreis von 4 m einhalten kannst, wäre das doch OK.
Auf Seite 47 wird das besagte Arbeitsblatt zitiert.
Solche "Empfehlungen" beziehen sich m.E.n aber auf Trinkwasserbrunnen.
Wenn du nun diesen Umkreis von 4 m einhalten kannst, wäre das doch OK.
„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" Jules Verne (1870)
* 2712193509122015*
Gruß PM
* 2712193509122015*
Gruß PM
Re: Genehmigung Bohrbrunnen
Das mag ja sein, aber die untere Wasserbehörde verlangt 10 Meter Abstand zu den nächsten Bäumen und Gehölzen. Und das geht nicht weil mein Nachbar in dem Umkreis Bäume stehen hat.Plunschmeister hat geschrieben: ↑Mo 23. Nov 2020, 09:51Das Umweltbundesamt selbst, stellt die Broschüre: Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen, im Internet als Download zur Verfügung.
Auf Seite 47 wird das besagte Arbeitsblatt zitiert.
Solche "Empfehlungen" beziehen sich m.E.n aber auf Trinkwasserbrunnen.
Wenn du nun diesen Umkreis von 4 m einhalten kannst, wäre das doch OK.
Ich erwäge sogar einen Rückbau der Bohrung, aber da möchte die Behörde dass ich eine Firma damit beauftrage.
Was mich ärgert ist die Tatsache daß im Bereich der Bohrung keinerlei Wurzelwerk vorhanden ist. Und selbst wenn, würde die Versiegelung der Bohrung, die mindestens 3 Meter tief mit Beton abgedichtet werden muss, jedes eindringen von Wurzeln in die Bohrstrecke verhindern.
Bohrungen die für Erdwärme genutzt werden dürfen ohne weiteres zugepflastert werden, es dürfen Bäume und Gehölze in der Nähe stehen. Das interessiert komischerweise niemanden.
Und diese Bohrungen gehen bis 100 Meter tief.
Es wäre toll wenn mir jemand das mal erklären könnte, ich verstehe das nämlich nicht.
-
- Beiträge: 4235
- Registriert: Do 1. Aug 2013, 18:11
Re: Genehmigung Bohrbrunnen
Dein Brunnen dürfte sich den Angaben nach in der Trinkwasser-Schutzzone 1 befinden. In solchen Schutzgebieten sind die Auflagen sehr streng gehalten.
„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" Jules Verne (1870)
* 2712193509122015*
Gruß PM
* 2712193509122015*
Gruß PM
Re: Genehmigung Bohrbrunnen
Das würde vieles erklären, ist aber nicht der FallPlunschmeister hat geschrieben: ↑Mo 23. Nov 2020, 22:36Dein Brunnen dürfte sich den Angaben nach in der Trinkwasser-Schutzzone 1 befinden. In solchen Schutzgebieten sind die Auflagen sehr streng gehalten.
-
- Beiträge: 4235
- Registriert: Do 1. Aug 2013, 18:11
Re: Genehmigung Bohrbrunnen
Mal zur Korrektur:
W 127 beschäftigt sich mit Quellfassungen, W 123 mit dem Bau- und Ausbau von Vertikalfilterbrunnen. Alle Datenblätter hat man auch nicht im Kopf .
Das verwundert mich etwas, aber letztendlich entscheidet die U-Behörde. Das bedauerliche an solchen Entscheidungen ist, das zukünftige potentielle Hobby-Brunnenbauer, ihre Brunnen überhaupt nicht mehr anmelden werden.
W 127 beschäftigt sich mit Quellfassungen, W 123 mit dem Bau- und Ausbau von Vertikalfilterbrunnen. Alle Datenblätter hat man auch nicht im Kopf .
Nicht jeder heißt Coca-Cola .Das würde vieles erklären, ist aber nicht der Fall
Das verwundert mich etwas, aber letztendlich entscheidet die U-Behörde. Das bedauerliche an solchen Entscheidungen ist, das zukünftige potentielle Hobby-Brunnenbauer, ihre Brunnen überhaupt nicht mehr anmelden werden.
„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" Jules Verne (1870)
* 2712193509122015*
Gruß PM
* 2712193509122015*
Gruß PM