Wasserwirtschaftsamt fordert Firma nach DVGW W120
Verfasst: Do 26. Jul 2018, 22:00
Hallo zusammen,
ich lese hier schon ein paar Monate mit und hatte mich dazu entschlossen in meinem Garten auch einen Brunnen zu bohren. Geplant sind/waren 150mm Bohrdurchmesser und Ausbau DN115. Grundwasser ist bei ca. 7m.
Da mein Grundstück von außen sehr gut einsehbar ist habe ich mich dazu entschlossen die Bohrung (mit oben genannten Daten) vorher anzuzeigen.. Das war allerdings wahrscheinlich keine so gute Idee.
Heute bekam ich den ernüchternden Brief vom Landratsamt, in dem es heißt:
„Bohrarbeiten dürfen nur von einer nach DVGW W120 zertifizieren Firma durchgeführt werden.“
Es wird von einem Mindestbohrduchmesser von 324mm gesprochen.??
Und Abweichungen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären..
Ist das Vorgehen normal?
Kann ich auf eine erlaubte Abweichung/Selbstbohrung hoffen?
Falls Sie nicht mit sich reden lassen müsste ich das Projekt leider wieder beerdigen bevor es begonnen hat da es viel zu teuer werden würde.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Gruß
Michael
ich lese hier schon ein paar Monate mit und hatte mich dazu entschlossen in meinem Garten auch einen Brunnen zu bohren. Geplant sind/waren 150mm Bohrdurchmesser und Ausbau DN115. Grundwasser ist bei ca. 7m.
Da mein Grundstück von außen sehr gut einsehbar ist habe ich mich dazu entschlossen die Bohrung (mit oben genannten Daten) vorher anzuzeigen.. Das war allerdings wahrscheinlich keine so gute Idee.
Heute bekam ich den ernüchternden Brief vom Landratsamt, in dem es heißt:
„Bohrarbeiten dürfen nur von einer nach DVGW W120 zertifizieren Firma durchgeführt werden.“
Es wird von einem Mindestbohrduchmesser von 324mm gesprochen.??
Und Abweichungen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären..
Ist das Vorgehen normal?
Kann ich auf eine erlaubte Abweichung/Selbstbohrung hoffen?
Falls Sie nicht mit sich reden lassen müsste ich das Projekt leider wieder beerdigen bevor es begonnen hat da es viel zu teuer werden würde.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Gruß
Michael