Anzeigen eines Bohrbrunnen beim WWA bzw. Landratsamt

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johannes123
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Anzeigen eines Bohrbrunnen beim WWA bzw. Landratsamt

Beitrag von johannes123 » Mi 8. Apr 2020, 21:58

Hi Leute,
folgendes Problem, bei dem mir der ein oder andere helfen könnte.
Wir wollten bei uns einen Brunnen bohren lassen (Bayern/ Lkr. Schwandorf).
Habe daher beim zuständigen Landratsamt die Bohrung angezeigt. Am Montag erhielt ich die Nachricht, dass das zuständige Wasserwirtschaftamt Weiden mir die Bohrung nicht erlaubt. Ich zitiere wörtlich "Der vorgesehene Bohrpunkt befindet sich im Einzugsgebiet der Wasserfassungen xxx für die öffentliche Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes
der Nord-Ost-Gruppe. Aus diesem Grunde kann das Vorhaben aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht nicht befürwortet werden."
Auf Nachfrage beim WWA gibt es keine Möglichkeit für mich zu Bohren, jedoch irritiert mich die Aussage "nicht befürworten". Steht ja nix dabei von nicht erlaubt/untersagt😉.
Vielleicht ist hier jemand der sich rechtlich etwas auskennt. Sollte es keine Möglichkeit geben muss ich diese Aussage akzeptieren.
Danke schon Mal für eure Hilfe.

Mfg, Johannes

Benutzer

Re: Anzeigen eines Bohrbrunnen beim WWA bzw. Landratsamt

Beitrag von Benutzer » Mi 8. Apr 2020, 23:13

Hallo und willkommen bei uns.
Leider bin ich kein Jurist geworden. (Würde sich in der heutigen Zeit richtig bezahlt machen.)
Kann dir somit nicht helfen.
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Eriberto
Beiträge: 1115
Registriert: So 15. Jun 2014, 12:51

Re: Anzeigen eines Bohrbrunnen beim WWA bzw. Landratsamt

Beitrag von Eriberto » Do 9. Apr 2020, 08:45

Hallo Johannes und willkommen im Forum.

Ja, ja, die Juristerei...
Frag doch mal beim Zweckverband nach. a.) wo sich dieses Einzugsgebiet befindet (Größe und Lage=Karte), b.) was gegen eine Errichtung eines Brunnen zur Gartenbewässerung unter Auflagen (z.B. maximale Teufe 10m oder so) spricht.
Desweiteren würde ich mal den Geokartenserver für dein Gebiet konsultieren, ob es Bohrungen in deiner Nähe gibt, was eine Argumentation pro Brunnen erleichtern könnte.
Gruß
Florian
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